< Eisessen
06.09.2021 15:49 Alter: 3 yrs

Schulbeginn & Covid-Informationen


Am Montag, 13. September 2021 beginnt das neue Schuljahr.
Wir treffen uns um 8:00 Uhr auf dem Schulplatz. Der Unterricht endet um 10:30 Uhr.
Bitte eine kleine Jause mitgeben.

Die LehrerInnen der VS Ludesch freuen uns schon auf ein hoffentlich tolles Jahr!


Es wird auch in diesem Jahr einige Sicherheitsvorkehrungen wegen
dem Coronavirus geben, über welche wir Sie informieren möchten:


Sicherheitsphase (die ersten 3 Schulwochen):
3 Tests pro Woche (Mo, Mi, Fr) à 2 Antigen-Tests wie bisher und ein PCR-Spültest
(Auch die Lehrpersonen sind getestet).
• Antigen-Test: wie bekannt Flowfex oder Lepu
• PCR-Spültest: Bei der Flüssigkeit handelt es sich um Trinkwasser, das mit
lebensmittelechtem Kochsalz versetzt ist. Im Anhang erhalten Sie noch
eine Anleitung zum Test.
• Externe Testbestätigungen von befugten Stellen (kein registrierter
Selbsttest) werden anerkannt und ersetzen die Schultestungen.

Einverständniserklärung:
Für alle Kinder ist eine neue Einverständniserklärung (siehe
Anhang) notwendig, die sowohl die Durchführung von Antigen- als auch PCR-Tests in
der Schule regelt. Es gibt keine Wahlmöglichkeit. Die Einverständniserklärungen
liegen ab morgen (7.9.) auch noch im Glasverbau der Schule bereit und können dort
unterzeichnet und in die Boxen der Klassen gelegt werden.

Am Montag, erster Schultag, müssen alle Kinder die Einverständniserklärung in der
Schule haben, es wird bereits ein Antigen-Test durchgeführt.

Neueinschulende:
Am Montag gibt es eine Teststation auf dem überdachten
Eingang der Schule. Alle neueinschulenden Kinder können in der ersten
Schulwoche die Tests gemeinsam mit einem Elternteil vor dem Unterricht dort
durchführen. (Montag, 13.09. ab 07:40 Uhr)

Kinder, die letztes Jahr bereits in der Schule waren, testen gleich in der Klasse.

Masken:
In der Sicherheitsphase gilt die Maskenpflicht wie bisher auf den
Gängen und in der Garderobe. In der Klasse muss kein Mund-Nasen-Schutz
getragen werden.

Schulexterne Personen müssen durchgehend einen Mund-Nasen-Schutz
tragen und es gilt die 3G-Regel.